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Das gibt es bei einer Spende und deren steuerlichen Absetzbarkeit zu beachten:

  • Spendenbetrag: Jeder beliebige Betrag kann an den Verein "Bleib bei uns" gespendet werden.
  • Spendenbestätigung: Folgende Nachweise gelten als Bestätigung der Spende: Einzahlungsbelege, Kontoauszüge, Erlagscheine. Handyrechnungen sind in der Regel nicht zulässig.
  • Anonyme Spenden: Anonyme Spenden können nicht steuerlich abgesetzt werden. Daher müssen Name und Adresse des Spenders auf dem Beleg angegeben werden.
  • Meldung an das Finanzamt: Bei der Meldung an das Finanzamt sind folgende Informationen erforderlich: Name (laut Meldezettel), Adresse, Geburtsdatum und, falls vorhanden, die Steuernummer.
  • Belege aufbewahren: Alle relevanten Dokumente müssen mindestens 7 Jahre lang aufbewahrt werden, da das Finanzamt im Rahmen von Prüfungen Zugriff darauf haben kann.

Absetzbarkeit für Privatpersonen:

  • Privatpersonen können bis zu 10% ihrer gesamten Vorjahreseinkünfte im Rahmen von Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
  • Die Zuwendungsbestätigung ist dabei Voraussetzung, um die Spende korrekt absetzen zu können.

Absetzbarkeit für Firmen:

  • Unternehmen können Spenden bis zu 20% des Gewinns als Betriebsausgaben absetzen.
  • Unternehmen müssen ebenfalls eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung des Vereins vorlegen, um die Steuervergünstigung geltend zu machen.

Hinweis zu Mitgliedsbeiträgen: Mitgliedsbeiträge sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, außer in bestimmte Ausnahmefällen.

 

Wir bedanken uns für deine Unterstützung! Gemeinsam für mehr LEBENSMUT ♡

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